Adam Wilhelm Klein Stiftung
  Vorraussetzungen
 


Es können nur solche Bildungsmaßnahmen gefördert werden, welche dazu geeignet sind, eine bestimmte berufliche Qualifikation zu schaffen oder zu verbessern. Sie müssen daher entweder zu einem berufsbefähigenden Abschluss führen oder in unmittelbarem Zusammenhang mit einem ausgeübten Beruf stehen.

 

Aus- bzw. Fortbildungen an inländischen Hochschulen werden gefördert. Es werden Bildungsmaßnahmen an im Ausland gelegenen Ausbildungsstätten nur dann gefördert, wenn dies für das berufliche Fortkommen des Bewerbers von besonderer Bedeutung ist.

 

Eine Förderung setzt Begabung, Eignung, Veranlagung und Neigung sowie ausgeprägte charakterliche Reife voraus. Bewerber / -innen sollen überdurchschnittliche Leistungen in dem der Förderung vorausgegangenen Ausbildungs- oder Berufsabschnitt nachweisen. Die Leistungen müssen jederzeit erwarten lassen, dass das angestrebte Ziel der zu fördernden Bildungsmaßnahme erreicht wird. Es wird erwartet, dass die Förderung aufgrund des konkreten beruflichen Interesses beantragt wird und dass die Ausbildung genutzt wird, um sich beruflich zu verbessern.


 
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